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Was ist ein Naturpark?

Naturparke –  das sind großräumige Landschaften deren besondere Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind und deren Wert es zu erhalten gilt. Und das nicht nur aus Gründen des Naturschutzes.

Naturparke sollen sich zu Vorbildlandschaften entwickeln und Regionen einer nachhaltigen Entwicklung und Bildung sein.

Als Großschutzgebiete sind sie geschaffen um die durch vielfältigen Nutzung geprägte Landschaft zu pflegen, zu entwickeln oder auch wiederherzustellen, ihre Arten- und Biotopvielfalt zu erhalten – immer mit und für den Menschen. Naturparke verbinden Schutz und Nutzung, bieten naturverträgliche Erholungsmöglichkeiten und unterstützen damit die regionstypische Entwicklung. Mit der Ausbildung von naturnahen touristischen Angeboten bilden sie außerdem einen nachhaltigen Wirtschaftsfaktor.

Wertschöpfung und eine regionstypische Entwicklung in Naturparken stärken die Heimatverbundenheit, Lebensqualität und auch die regionale Identität. Bildungsangebote helfen die Natur zu erleben, erklären, schätzen und schützen zu lernen. Eine nachhaltige Landnutzung und Landschaftspflege schützen die biologische Vielfalt und ihre wertvolle Ressourcen. Natur- und Kulturlandschaften bleiben in ihrer Vielfalt und Schönheit erhalten und haben die Möglichkeit sich weiterzuentwickeln.

In Deutschland gibt es zurzeit 103 Naturparke. Mit einer Gesamtfläche von über 10,1 Mio. ha decken diese etwa 28,4% der Landesfläche Deutschland ab.

 

 

 

 

 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), § 27 Naturparke

(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

(2) Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.

(3) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

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Naturpark Hohe Mark
Tourist Info im NaturparkhausTiergarten Schloss Raesfeld
Tiergarten 1
46348 Raesfeld
Tel.: 02865 – 609110
E-Mail: np-hohemark@raesfeld.de